Familienstiftung Yvonne & Thomas Wilde
Für unser Vorhaben, den „Streichen“ langfristig für die kommenden Generationen als öffentlich zugängliches Wahrzeichen unseres Dorfes für Einheimische und unsere Gäste zu bewahren, haben wir eine gemeinnützige Familienstiftung mit Sitz in Schleching begeistern können. Die gemeinnützige Familienstiftung Yvonne & Thomas Wilde wurde bereits 2018 ins Leben gerufen und verfolgt nach dem Stiftungsverzeichnis des Freistaates Bayern folgenden Absicht:
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Heimatgedankens, der Völkerverständigung und der Erziehung, der Volks-, der Aus- und der Berufsbildung, insbesondere im Gebiet der Gemeinde Schleching und im Achental.
Die Stiftung ist bereits in den vergangenen Jahren aktiv gewesen, ist jedoch bewusst nicht in der Öffentlichkeit aufgetreten.
Kulturerbe Bayern
Kulturerbe Bayern besteht aus dem 2015 gegründeten gemeinnützigen Verein und der 2018 ins Leben gerufenen bürgerschaftlichen Stiftung Kulturerbe Bayern. Es sind die Mitglieder, Volunteers, Spender, Stifter und Partner von Kulturerbe Bayern, die es der Initiative ermöglichen, geschichtsträchtige Gebäude, historische Parks, Gärten und Landschaften in Obhut zu nehmen, um sie zu erhalten und erlebbar zu machen
Am Anfang stand die Idee. Sie war beim Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V. gereift und begeisterte schnell Unterstützer. Der Bayerische Landtag fasste einstimmig einen Beschluss, wonach die Übertragbarkeit des National-Trust-Modells auf Bayern geprüft werden sollte. Daraufhin gründete sich im Jahr 2015 der Verein Kulturerbe Bayern e.V.
Von Beginn an unterstützen das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Initiative.
Der Verein begann damit, erste Projekte durchzuführen, einen Stamm ehrenamtlicher Helfer aufzubauen und die Gründung der Stiftung Kulturerbe Bayern vorzubereiten. Am 5. November 2018 war dieses große Ziel erreicht: Acht Gründungsstifter errichteten die Stiftung Kulturerbe Bayern. Dieser Grundstock wird dauerhaft als Stiftungsvermögen erhalten bleiben und kann jederzeit durch Zustiftungen erhöht werden. Die Kapitalerträge des Grundstockvermögens werden mithelfen, die Aktivitäten der Stiftung auf Dauer zu ermöglichen. Verein und Stiftung verfolgen gemeinsam, Hand in Hand, ihre Ziele.
Bayerns Kulturschätze machen das Land einzigartig und unverwechselbar. Sie machen es zur Heimat. Kulturlandschaft, gebautes Erbe und gelebte Traditionen bilden eine vielfältige Einheit. Das Land ist voller Erinnerungen, Ressourcen und Schönheit. Ein guter Maßstab für die Zukunft.
Staat, Gemeinden und Kirchen, Privatpersonen, Vereine und Einrichtungen haben viel Gutes erreicht. Doch die Kräfte reichen oft nicht. Das gebaute und gewachsene Erbe ist vielerorts in Gefahr. Wo Mittel und Möglichkeiten fehlen, gehen durch Verfall, Abbruch und unsensible Nutzungen Schätze verloren.
Ortsgruppe Streichenfreunde
Unsere Initiative „Streichenfreunde“ wird als Ortsgruppe innerhalb des Vereins Kulturerbe Bayern daran mitwirken, den Berggasthof als lebendigen Ort für die Schlechinger zu bewahren. Jeder „Streichenfreund“ kann als Mitglied von Kulturerbe Bayern aktiv dabei sein.
Die beiden Stiftungen haben als gemeinsames Gremium einen Beirat ins Leben gerufen, der künftig den Betrieb und die Nutzung des Berggasthofes begleitet. Die Streichenfreunde werden in diesem Gremium durch Elfie Bachmann und Thomas Müllinger vertreten sein. Darin eingebunden ist auch die Gemeinde Schleching.
Was ist eigentlich eine Stiftung?
Eine kurze Erklärung vom Bundesverband Deutscher Stiftungen:
"Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein.
Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft betätigen sich aber auch Organisationen als Stifter.
Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen.
Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben und kann auch selbst eine gesellschaftliche Wirkung entfalten. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden."